Einheitliches Datenschutzniveau der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union  

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzverordnung in Kraft und „mit der Vereinheitlichung der Europäischen Regeln des Datenschutzes möchten die Abgeordneten Business-Chancen schaffen und zu Innovationen ermutigen“, sagt die Kommission. Insbesondere die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt strengeren Vorschrift und empfindlichen Strafen (bis zu 4% des weltweiten Umsatzes). Die damit verbundenen notwendigen Änderungen für die Unternehmen und zeitraubende Prozesse, wie z.B. das Double Opt-In, sind nun verpflichtend einzuhalten. Das Soft-Opt-In ist in Bezug auf die DSGVO keine akzeptable Methode.

Aber was ist ein Double-Opt-In?

Ein Double-Opt-In ist, wenn Individuen ihre E-Mail-Adresse doppelt bestätigen müssen, bevor sie einen Dienst in Anspruch nehmen können. Hierfür benötigt der Anbieter somit die E-Mail-Adresse des Benutzers. Die Verwendung von Double-Opt-In ist dadurch eine gute Art und Weise, die Compliance im Rahmen der DSGVO zu gewährleisten.

Sparen Sie Zeit mit unserer Lightning Double Opt-In Komponente

Auch logicline möchte als Salesforce-PDO für Salesforce-ISVs Business-Chancen schaffen und Ihnen zu schnellen Erträgen verhelfen. Damit Ihre (potentiellen) Kunden Ihre AppExchange App in Verwendung nehmen können, muss die App diesen Double-Opt-In-Prozess abdecken. Hier kommt nun unsere Lightning-Double-Opt-In-Komponente ins Spiel. Nach dem Installieren einer AppExchange-App ermöglicht die von uns entwickelte Komponente auf einfache Weise und nach individuellem Wunsch und Layout einen Benutzer-Account zu erstellen. Verwenden Sie unsere Komponente zur Entwicklung einer gesetzeskonformen App oder binden Sie sie einfach in Ihre bestehende App ein. Wenn in Ihrer App der DOI-Prozess noch nicht eingebaut ist, profitieren Sie von unserer Komponente, und sparen wertvolle Zeit und Kosten, indem Sie eigenen Entwicklungsaufwand vermeiden.

Wie funktioniert die Komponente genau?

Nachdem der Benutzer die App heruntergeladen und installiert hat, muss er zur Verwendung der App die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenverarbeitung (DV) und Auftragsdatenverarbeitung (ADV) akzeptieren, seine E-Mail-Adresse verifizieren und Daten hinterlassen – üblicherweise den Namen und Vornamen. Benötigt der App-Anbieter weitere Benutzer-Informationen können diese bei Bedarf in der Komponente ergänzt werden.

Der Benutzer erhält eine E-Mail, mit den zugehörigen Informationen zum neuen User-Account und einem Verifizierungs-Link. Zur Bestätigung des Accounts muss er diesen Link anklicken und wird dann auf eine Custom Visual Force Seite gelenkt. Auch dieses E-Mail-Template und dessen Layout ist selbstverständlich vollends an die jeweiligen Bedürfnisse des App-Anbieters und das Unternehmens-CI anpassbar. Nach erfolgter Bestätigung erstellt die App einen neuen Benutzer-Account und schaltet die App zur Verwendung frei.

Die gesammelten Benutzer-Informationen werden nach der Erstellung des Benutzer-Accounts an das App-Backend übermittelt und können dort sicher gespeichert werden. Falls es nachfolgend Änderungen am Dokumentenkontext gibt, die der Benutzer akzeptieren muss, kann die App wieder blockiert werden bis der Benutzer die Änderungen erneut akzeptiert. Des Weiteren unterstützt die Komponente REST Call Outs, die ein automatisches Abrufen der sich potentiell ändernden Dokumente, wie AGB und Datenschutzrichtlinien von einem externen Service ermöglichen. Der Inhalt der Dokumente ist somit nicht fix im App-Code hinterlegt. Eine Aktualisierung der Dokumente erfolgt ohne weiteren Security Review der App.

Somit ist die App DSGVO-konform und weiteren Erträgen, die Sie durch die App generieren möchten, steht nichts mehr im Weg.

Bei Interesse wenden Sie sich direkt an uns und wir beraten Sie diesbezüglich. Kommen Sie auch gerne persönlich auf der CeBIT im Rahmen der Salesforce World Tour in Halle 9 bei uns am Stand 17 vorbei und lassen Sie uns darüber sprechen!

Ihr logicline-Team